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Frühere Regelungen zur Höhe der Grundleistungen nach dem AsylbLG sind im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar: Erste Senat des BVerfG hat in einem am 20.05. veröffentlichten Beschluss vom 15. April 2026 so -wenn auch nicht einstimmig - entschieden. (Az. 1 BvL 5/21).
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Der dritte Zivilsenat des BGH wies Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz aus § 21 Abs. 2 AGG zurück (Urteil vom 21.05.2026 – III ZR 56/25).
Die 69-jährige Frau ist blind und sollte sich nach einer Knieoperation einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen. Dazu sollte sie in eine von einem privaten Betreiber geführte Rehaklinik in Nordhessen aufgenommen werden. Die Einrichtung lehnte die Aufnahme jedoch ab. Deswegen wurde die Frau wieder in das Krankenhaus zurückgebracht, in dem sie noch eine weitere Woche verblieb.
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Das Landgericht Freiburg hat in einem Beschluss vom 17.02.2026 (Az. 4 T 221/25) festgestellt, dass im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung grundsätzlich Kontoauszüge vorzulegen sind. Die bloße Vorlage von mit Betreuungssoftware erzeugten Buchungs- oder Umsatzlisten genügt nach Auffassung des Gerichts nicht.
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Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen. (BGH 24.09.2025 - XII ZB 513/24)