MDBV bei Facebook
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Wir stehen zwar den "Sozialen Medien" durchaus kritisch gegenüber. Dennoch finden Sie den MDBV in Kürze auch bei Facebook.
Ablehnung eines Angehörigen als Betreuer
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Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen. (BGH 24.09.2025 - XII ZB 513/24)
MDBV ist eingetragen
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Der Mitteldeutsche Betreuungsverein wurde am 18.02.2026 beim Amtsgericht Altenburg unter der Nummer VR 201111 eingetragen.
Weniger Barrieren bei Behinderung
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Neuer Anlauf des Gesetzgebers.
Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Raum künftig auf deutlich weniger Barrieren stoßen als bisher. Der Bund soll sämtliche Barrieren bis 2035 abbauen. Für ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gab das Bundeskabinett grünes Licht.
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