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Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen. (BGH 24.09.2025 - XII ZB 513/24)
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Neuer Anlauf des Gesetzgebers.
Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Raum künftig auf deutlich weniger Barrieren stoßen als bisher. Der Bund soll sämtliche Barrieren bis 2035 abbauen. Für ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gab das Bundeskabinett grünes Licht.