Neuer Anlauf des Gesetzgebers.

Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Raum künftig auf deutlich weniger Barrieren stoßen als bisher. Der Bund soll sämtliche Barrieren bis 2035 abbauen. Für ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gab das Bundeskabinett grünes Licht.

Im privaten Bereich verzichtet das Gesetz ausdrücklich auf "detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften", sondern baut auf "Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten". Dokumentations- oder Berichtspflichten sollen nicht entstehen. Das Ziel: "individuelle, praktikable Lösungen" im Bedarfsfall. "Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten."

Im Streitfall soll zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen können. Das Gesetz geht von 400 Fällen pro Jahr aus und veranschlagt die Kosten auf 36.000 Euro. Ansonsten kostet das Gesetz den Bund voraussichtlich maximal rund 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Binnen 20 Jahren fallen laut Entwurf zudem einmalig knapp 70 Millionen Euro an.

Gesellschaft wird älter, Barrierefreiheit wichtiger

Bei Deutschlands Unternehmen wirbt die Regierung mit positiven Effekten: "Der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeutet neue Kundengruppen, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit." Die Gesellschaft werde älter, Barrierefreiheit wichtiger.

Im Zentrum des Gesetzes steht das Benachteiligungsverbot: Demnach dürfen Menschen mit und ohne Behinderungen nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung, weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung. Für viele von ihnen sind Treppen, Stufen oder schmale Durchgänge ein Problem, für viele zum Beispiel auch digitale Inhalte ohne leicht verständliche Sprache oder Videos ohne Untertitel.

Der Entwurf begegnet aber viel Kritik.


Quelle  Redaktion beck-aktuell