AG Hannover 23.03.2026, Az. 527 C 9826/25
Sonnenliegen am Hotelpool ergattern, oft sind sie mit Handtüchern reserviert. Das will sich ein Reisender nicht gefallen lassen – er fordert Geld zurück.
Im konkreten Fall hatte ein Reisender gegen den Veranstalter geklagt und 986,70 Euro vom Reisepreis zurückgefordert – worauf er laut Gericht einen Anspruch hat. Ein Gerichtssprecher sagte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Der Kläger hatte den Angaben zufolge beim Veranstalter eine Pauschalreise im August 2024 auf der griechischen Insel Kos gebucht, für 7.186 Euro. Er wandte sich vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal, weil die Liegen am Pool gegen die herrschenden Regeln ab 6.00 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert waren, ohne dass Gäste diese genutzt hätten. Dabei sei der Pool für seine Familie und die Kinder wichtig gewesen.
Für das Gericht stand fest, dass die Reise wegen der blockierten Liegen Mängel hatte, damit darf der Reisepreis für die geltend gemachten zehn Tage täglich um 15% gemindert werden. Daraus ergeben sich demnach 986,70 Euro. Dabei sei auch berücksichtigt, dass es sich bei der gebuchten Unterkunft um ein Angebot im gehobenen Preissegment handelte. (Quelle beck-online)