Die Betreuungsbehörde des Landkreis hat alle Betreuer über eine Mitteilung des Thüringer Justizministeriums bezüglich der kostenfreien Nutzung eines Dolmetscherprogramms für Berufsbetreuer informiert.
Text der Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass es gelungen ist, das Lande-
sprogramm Dolmetschen für berufliche Betreuerinnen und Betreuer zu öffnen.
Rechtliche Betreuer nehmen mit der Unterstützung der betreuten Menschen bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Voraussetzung für die sachgerechte Führung einer rechtlichen Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist, dass der Betreuer sich mit dem Betreuten verständigen kann.
In der Praxis ist es oft nicht möglich, im Umfeld des Betreuten oder über Nutzung technischer Kommunikationsmittel eine ausreichende Verständigung ohne Dolmetschung zu erreichen. Durch die Öffnung des Landesprogramms Dolmetschen und die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung von Dolmetschleistungen sollen Betreuungsvereine und berufliche Betreuer in ihrer Arbeit unterstützt und Sprachbarrieren bei der Übernahme von rechtlichen Betreuungen für Zugewanderte abgebaut werden.
Das Thüringer Landesprogramm Dolmetschen stellt landesweit Video- und Audiodolmetschen in mehr als 50 Sprachen kostenfrei zur Verfügung. Das
Angebot besteht seit Mai 2019 und wird vom Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz gefördert.
Berechtigte Einrichtungen können schnell und unkompliziert professionelle Dolmetschende per Videokonferenz oder Telefon in Gespräche einbinden.
Zu den berechtigten Einrichtungen zählen insbesondere Behörden und Ämter, Landeseinrichtungen sowie verschiedene Einrichtungen in den Bereichen Medizin, Justiz, Integration/Migration, Bildung und Soziales. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer im Sinne des § 19 Betreuungsorganisationsge-
setz (BtOG) gehörten bisher nicht zum festgelegten Kreis der nutzungsberechtigten Einrichtungen.
Die Öffnung des Landesprogramms kann insofern zunächst nur bis Ende des Jahres 2026 zugesagt werden.
Im bestehenden Vertragszeitraum wird das Landesprogramm Dolmetschen nunmehr für die rechtliche Betreuung durch berufliche Betreuerinnen und
Betreuer nach § 19 Abs. 2 BtOG geöffnet. Dies sind natürliche Personen, die entweder selbständig oder als Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins rechtliche Betreuungen führen und nach § 24 registriert sind oder nach § 32 Absatz 1 Satz 6 als vorläufig registriert gelten.
Ab sofort können Betreuungsvereine sich als berechtigte Einrichtungen für das Landesprogramm registrieren und das Video- und Audiodolmetschen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten kostenlos in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für selbständige Betreuerinnen und Betreuer nach Vorlage ihrer Registrierung.
Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung notwendig. Das Anmeldeformular steht als PDF-Dokument auf der Internetseite des TMJMV zur Verfügung:
https://justiz.thueringen.de/themen/migration/integration
Das Anmeldeformular soll unterschrieben und nur per E-Mail übermittelt werden an:
Die Betreuungsvereine in Thüringen werden jeweils als Einrichtung registriert
werden.
Selbstständige Betreuerinnen können sich per Anmeldeformular direkt für das Landesprogramm anmelden.
Die Berechtigung wird anhand der Zulassung der Betreuungsbehörde geprüft werden. Ein Nachweis ist bei Anmeldung zum Landesprogramm beim TMJMV einzureichen.
Im Anmeldeformular ist eine Kontaktperson zu benennen. Nach der Registrierung erhält die Kontaktperson einen Administrationszugang zur Onlineplattform des Dolmetschdienstleisters. Über diesen Administrationszugang ist einmalig die benötigte Anzahl an Nutzungszugängen anzulegen. Anschließend können die angemeldeten Nutzerinnen und Nutzer Dolmetscherleistungen per Telefonanruf oder Videokonferenz sowie mit Terminbuchung oder zur Sofortnutzung in Anspruch nehmen.